Ist schon erstaunlich, dass wir immer nur solchen Leuten Unterschlupf gewähren, aber harmlose Asylanten abschieben .... http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,263160,00.html Vermutlich hätte auch Stalin gute Chancen bei uns gehabt.
Es wurde nach den Richtlinien des Asylrechts entschieden. Eine Abschiebung ist immer dann nicht zu vollziehen, wenn dem Abzuschiedenden in dem Land, in das er abgeschoben wird die Todesstrafe droht, oder er keine (zumindest nach unseren Begriffen) rechtsstaatliche Gerichtsverhandlung zu erwarten hat. Wo bitte ist also das Problem? Wenn Schily ihn loswerden will kann man das verstehen,nur leider widerspricht das gelten Gesetzen.
Es ist nur so, dass "normale" Asylbewerber, z.B. türkische Familien kurdischer Abstammung oder Menschen (Kinder) aus afrikanischen Staaten abgeschoben werden und da regt sich kaum jemand drüber auf, wenn diese in ihrer Heimat gefoltert oder/und getötet werden.
Man kann dazu stehen wie man will, aber es geht hier auch um eine Frage der Medieninteressen. :-( Nachtrag: In diesem Fall wurde bestehendes Recht angewand. also, was solls
Man kann dazu stehen wie man will, aber es geht hier auch um eine Frage der Medieninteressen. :-( Eben. :-(
Wobei man sich fragen muß, ob geltendes Recht dadurch weniger wert ist, weil es in einigen Fällen nicht angewand wird?
Auch der "normale" Asylbewerber unterliegt dem Asylverfahrensrecht. Wer belegen kann, dass er in seiner Heimat aus politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt oder misshandelt wurde, genießt laut Grundgesetz Asylrecht. Nur abgelehnte Asylanträge führen, sofern kein Bleiberecht ausgesprochen wird, zur Ausreisepflicht und bei Weigerung zu Abschiebung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Richter einen Unterschied zwischen "Kalifen" und "normalen" Asylbewerbern machen, von nicht zu verallgemeinernden Einzelfällen einmal abgesehen.
Ersteinmal ganz allgemein: Wer den terminus technicus auf das Asylgesetz statt seiner Bedeutung eingrenzt, muß sich mal die Frage stellen, wie er das denn nennen will: "Ferien-/Gastaufenthalt für Gewaltverbrecher auf Kosten des deutschen Sozialsystems"? Ich halte es für äußerst bedenklich, wenn Deutschland sich erlaubt, ja geradezu erdreistet, nachweisliche und rechtskräftig verurteilte Verbrecher weiter im eigenen Land ihrer extremistischen Tätigkeiten nachgehen zu lassen - die man gegen den eigenen Staat nicht dulden würde. (Vgl. RAF etc.) Dann speziell zu "geltendem Recht": Geltendes Recht bedeutet nicht, dass einem Richter die Hände quasi gebunden wären. Der hat i.d.R. genug Spielraum - wie diverse Fälle in der Vergangenheit beweisen, wo abgelehnte Asylbewerber nach ihrer Abschiebung bedauerlicherweise in ihren (durch unseren Innenminister) als ungefährlich eingestuften Heimatländern in Polizeigewahrsam verstarben. Für mich sieht die Entscheidung so aus, als hätte der ehrenwerte Vorsitzende versucht, üble Präzedenzfälle aus der Vergangenheit ein wenig zu korrigieren - leider mit dem falschen "Opfer". Soweit mir bekannt, hat die Türkei bisher noch nichteinmal ihren PKK-Öcalan abgemurkst, ja sogar uns EUlern zuliebe die Todesstrafe abgeschafft, die man seit über 20 Jahren sowieso nicht angewandt hatte. Als Richter (!) im fernen Deutschland (!) zu behaupten, der Angeklagte habe mit keinem rechtstaatlichen Verfahren zu rechnen, weil gegen ihn *unter Folter* erzwungene Aussagen verwendet würden (Wieso sollte die dortige Regierung das beim Kalifen zulassen? Hieß es nicht, die herrschende Regierungspartei sei eine explizit islamistische???) ... da frage ich mich doch zweierlei: 1. Wie kommt es nur, dass wir, die EU, ja die ganze Welt mit so einem verbrecherischen Staat wie die Türkei überhaupt zusammenarbeiten???? 2. Wie steht es denn so mit unserer eigenen Vergangenheit und Gegenwart? Wurde der Todesrichter des 3. Reichs, Filbinger, jemals zur Rechenschaft gezogen für seine Unrechtsurteile? Ach ja, der arme Kerl mußte ja zur Pensionsgrenze seinen Ministerrücktritt in BaWü erklären .... Gab es jemals ein geltendes rechtstaatliches Verfahren gegen den GSG9-Supermann, als dieser RAF-Opa (sorry, Name fällt mir nicht ein) auf einem Bahnhof sich in gefesseltem und geknebelten Zustand auf der Flucht selbst erschoß, weil der GSG9ler ihm hilfreich die Pistole an die Schläfe halten half???? Wer solch (ehrenhafte) Forderungen über Rechtstaatlichkeit anstellt, der müßte doch wohl diese auch im eigenen Land anwenden. Oder sehe ich das falsch? iX
Und wir brauchen auch eine Menge Leute, die uns endlich mal von der Seriösität der Türkei überzeugen. Ich kann bis heute nicht verstehen, warum die Kurden so zahlreich geflohen sind, wo doch so viele Staaten gute Beziehungen zur Türkei pflegen. Und die bei Amnesty sind sowie alles Linke...
Stimmt. Nur gut, dass keiner *unsere* Seriösität in Zweifel stellt. Wo wir doch Neonazis nach einem bedauerlichen Unfall mit Todesfolge mit 20 Euro Bußgeld belegen .... Wenn du den nächsten Dönerbudenbesitzer abfackelst, kriegst du vielleicht sogar das Bundesverdienstkreuz. Als anerkannter Befreiungskämpfer. *lol*
Es ist immer wieder erstaunlich, wie schnell zur Festigung der eigenen Position das Wörtchen "wir" verwendet wird. Aber klar, wie konnte ich die Türkei bloss jemals kritisieren? Welch unglaubliche Peinlichkeit, daß auch in unserem Land Fehler gemacht werden. Dann sollten wir lieber alles verschweigen, keine Kritik mehr üben und die Türkei einfach machen lassen, oder? Die werden schon wissen, was sie mit dem kriegsgerät anfangen sollen was wir ihnen zur Bekämpfung von kurdischen Landsleuten überlassen haben. Und wieso soll ich bitte Dönerbuden abfackeln?