Ich bin ja nebenberuflich Erwerbstätig. 2004 hat eine Firma ein privates Internetprojekt von mir aufgekauft. Muss ich das Geld das ich damals eingenommen habe nun als Umsatz versteuern? Ich habe die Seite vor vier Jahren angefangen als ich noch nicht nebenberuflich Erwerbstätig war. Jaja, heute habe ich es mit dem Finanzamt...
nein.. aber als private einnahme. deine privaten einkünfte, dein verdienst und deine firmeneinkünfte werden doch am schluss eh zusammen veranlagt. von daher ist es egal wie du es machst.
Einkommensteuer Entscheidend bei Nicht-Bilanzierern ist der Zeitpunkt des Geldzuflusses. Wenn du das Honorar 2004 erhalten hast, musst du es also für 2004 versteuern, wenn heute solche Leistungen zu deinem Nebenerwerb zählen. Umsatzsteuer Wenn diese und andere nebenerwerblichen Einnahmen 2004 in der Summe unter 16.620 blieben und du auch keine Rechnung/en mit MwSt. geschrieben hast, musst du keine USt zahlen.
Mmf hat recht. Aber vielleicht könnte da der Steuerfuzzi robdus nochmal drüberschauen. Ich schlage ihm vielleicht am Besten die Antwort in einem neuen Thread vor: Arbeitstitel: korrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrekt.