so...mein ibook war ja nach 6 wochen schon im arsch....tolle wurst.....aber nach 5 tagen wars auch wieder bei mir......ich installier grade neu dann dachte ich über weitere pannen nach aber mich störte diese aussage mit "...einjährige Herstellergarantie..." dachte das sind jetzt 2 jahre...... aber was sagt der Kundendienst bei apple..... 6 monate herstellergarantie und ab da muss ich dem applestore klarmachen das der mangel schon von anfang an bestand.....also nix mit kaputter platte oder tft nach eineinhalbjahren.....das zehlt nicht....tolle wurst....was soll das denn für ne garantie sein????? dann hab ich ja nur was wenn ich nochmal ne unmenge in den protectionplan investiere.... tolles ding..... oder kennt einer die rechtslage wirklich und kann mir mal sagen was da wirklich drinsteht und was gesetz is????
Zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung hast Du beim Verkäufer -- die Herstellergarantie kann Dir sonstwo vorbei gehen, sofern sie nicht länger als die gesetzliche Gewährleistung ist! Ist das der Fall, dann kannst Du Dich mit Deinem Ärger nach Ablauf der zwei Jahre noch an den Hersteller wenden. Ansonsten ist Dein Ansprechpartner für Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist IMMER der Verkäufer. Mit dem ist m.E. auch besser streiten als mit großen Konzernen.
mikrokokkus hat Recht. Weitere Details findest du in unserer genialen Such- und Wühlablage unter http://forum.macwelt.de/cgi-bin/mac_forum/topic_show.pl?id=39732&pg=1&msg=PstChange
naja...in den agb´s vom applestore steht nur was von einjähriger herstellergarantie..... und garantie und gewährleistung sind wohl zwei paar stiefel.... und was wäre jetzt wenn mein tft nach 1,5 jahren im arsch is...... konkret beim apple store nachgefragt hat die nur gesagt schauen sie in die agb´s.... toller service....apple rocks....... wer sagt mir jetzt was is wenn ..... die wollen nur ihren protection plan verkaufen.... toshiba hat schon seit 3 jahren iin der garantieverlängerung die weltweite garantie drin.... apple seit heute oder so...siehe artikel
nicht wirklich...6 wochen nach dem kauf...als switcher...macht einen guten eindruck...und dann noch das gewirre am telefon und keine konkreten aussagen..... toll garantie oder gewährleistung.... das eine wohl n jahr, das andere 2
Sofern du das Teil nach dem 01.01.2002 gekauft hast, gilt dafür das neue Schuld- und Gewährleistungsrecht. Eine AGB-Klausel, die eine kürzere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vorsieht, ist gemäß BGB (früher AGB-Gesetz) unwirksam. Es gilt die gesetzl. Frist von zwei Jahren - eine kürzere Frist in den AGB ist unwirksam, da ungesetzlich. Voraus- gesetzt der Kauf erfolgte nach dem 01.ß1.2002 (siehe oben). Lag der Kauf vor dem 01.01.2002 beträgt die Apple-Frist ein Jahr, die gesetzliche Frist sechs Monate. Mit der Einschaltung von Verbraucherschutz und Anwalt zu "winken", hat schon manchen Geschäftsinhaber gefügig gemacht.
Richtig! Jetzt gilt es die Termini Herstellergarantie und gesetzliche Gewährleistung auseinander zu halten: Der Apple Store scheint raketenkopfs Verkäufer zu sein. Also hat er dort 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung (die meisten Menschen nennen das Garantie). Der Hersteller ist Apple. Ich nehme mal an, dass Apple und der Apple Store juristisch irgendwie zwei getrennte Firmen sind, was den Hinweis auf das eine Jahr Herstellergarantie rechtfertigen würde& Das halbe Jahr taucht im Gewährleistungsrecht auch als Zeitspanne auf: Es handelt sich dabei um die Frist, in der man Dir als Käufer bei absolut jedem Mangel, den man nicht als Gewährleistungsfall anerkennen will, nachweisen muss, dass es sich weder um Fertigungs- noch um Materialfehler handelt. Der Gesetzgeber hat hier die Beweislast im Vergleich zu früher umgekehrt.
Genau! Für die ersten sechs Monate der izweijährigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche gibt es diese Beweislastumkehr. Danach gilt: Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung der Ware ein Mangel, so wird im Gegensatz zum alten Recht jetzt zugunsten des Käufers vermutet, dass die Ware bereits von Beginn an mangelhaft war. Anderes müsste der Lieferant beweisen. Erst nach diesen sechs Monaten muss der Käufer nachweisen, dass es sich nicht etwa um bloße Gebrauchs- und Abnutzungsschäden, sondern um "echte Mängel" handelt.
Ist es nicht WUNDERBAR, wie wir uns hier hin und zurück immer wieder bestätigen können ;-))) Welch seltene Harmonie&