Der BGH beschäftigt sich mit den Kundenkarten ( Payback und andere ) . http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/931/156518/ Klagen tut der Bundesverband der Verbraucherzentralen "Im Fokus der BGH-Verhandlung steht eine Klausel, wonach der Kunde die Speicherung, Weitergabe und Nutzung der persönlichen Kunden- und Rabattdaten zu Werbe- und Marktforschungszwecken ausdrücklich ablehnen muss, um sie zu verhindern. Viele Kunden könnten diesen Hinweis jedoch überlesen und der Datenweitergabe damit gegen ihren Willen zustimmen, monierte Anwalt Wassermann." :crazy: Ich frage mich, was der Quatsch soll. :meckert: Hält der Bundesverband der Verbraucherzentralen seine Klientel ( also uns ) für so blöde ?? Auch wenn Kunden den Hinweis überlesen : Selber schuld. :nicken: Ich habe grosses Mitleid mit Menschen, die unverschuldet Probleme bekommen oder in Not sind. :nicken: Wer aber zu faul zum Lesen ist bzw. sich vor Abschluss von Verträgen nicht alles durchliest, ist selber schuld und kriegt von mir kein Mitleid. :teufel:
Es gibt davon noch mehr, Telefonsex, oder wie kommt die Hand durch den Hörer? :biggrin: http://www.n-tv.de/915361.html maceddy