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freundliche zahlungserinnerung?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von dasPixel, 3. Mai 2004.

  1. dasPixel

    dasPixel New Member

    Kennt jmd. von euch eine freundlich formulierte zahlungserinnerung?

    mahnung 1 wurde schon geschrieben… auf die zahlung warte ich trotzdem schon seit 2 wochen (nach mahnung 1!) ;(
     
  2. Hodscha

    Hodscha New Member

    Wieso willst du nach der ersten Mahnung noch freundlich sein? :confused:
     
  3. SRALPH

    SRALPH New Member

    persönlich hingehen, fertig aus oder lohnt sich der aufwand nicht dafür?

    RALPH

    p.s. natürlich kannst du jetzt auch mahnungen über mahnungen schreiben, aber niemand bezahlt dir diesen aufwand und ob du damit das geld schneller erhälst bzw. die mahngebühren (welche ja eine art aufwandsentschädigung dartstellt) erstattet bekommst, weisst du ja auch nicht.
    aber diese meinung ist meine persönliche :D
     
  4. Hodscha

    Hodscha New Member

    Gegen ganz harte Zahlungsverweigerer habe ich einen guten Tipp: man geht einfach zum Gericht und meldet für das Unternehmen Insolvenz an :cool:
     
  5. maximilian

    maximilian Active Member

    Ein 'Mahnbescheid' kommt immer recht gut an! Und falls doch nicht, macht man sich mit einer 'Pfändungsverfügung' allseits beliebt!

    Aber doch nicht schon nach 2 Wochen! Die grosse deutsche Firma mit dem Stern z.B. bezahlt ihre Unterauftragnehmer immer Quartalsweise, und wenn man den jeweiligen Stichtag knapp verpasst, muss man bis zu 6 Monate auf sein Geld warten (war zumindest damals so, als ich mal einen Vertrag mit denen hatte).

    ciao, maximilian

    PS: Hier ein paar Massnahmen, die sich aus einer Pfändungsverfügung ergeben können, und die man im Anhang an eine zweite Mahnung ganz gut zitieren kann:

    Wird eine Forderung nach der versandten Mahnung bzw. Erinnerung nicht beglichen, ist eine zwangsweise Beitreibung unvermeidbar.

    Möglichkeiten der zwangsweisen Beitreibung sind u.a.:
    - Pfändung durch den Vollziehungsbeamten
    - Lohnpfändung
    - Kontenpfändung
    - Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
    - Anbringung einer Parkkralle
    - Zwangsweise Türöffnung zur Durchsuchung der Wohnung
     
  6. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member


    Kein Geheimnis:

    MAHNSTUFE 1 (Zahlungserinnerung)

    Sehr geehrte/r Herr/Frau xxxxxxxxxxxxxxx

    selbst bei aller Sorgfalt kann ein Zahlungstermin schon einmal in Vergessenheit geraten. Daher möchte ich Sie kurz daran erinnern, dass die Rechnung vom xx.xx.xxxx zur Zeit noch offen steht.

    Überweisen Sie den noch offenen Betrag in Höhe von xxxx € darum bitte bis xx.xx.xxxx auf das folgende Konto: xxxxxxxxx

    Sollte die Rechnung zwischenzeitlich ausgeglichen worden sein, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

    MfG


    MAHNSTUFE 2

    Sehr geehrte/r Herr/Frau xxxxxxxxxxxxxxx

    auch nach der Zahlungserinnerung vom xx.xx.xxxx wurde die Rechnung vom xx.xx.xxxx bislang leider nicht beglichen.

    Überweisen Sie den unten angegebenen Betrag nebst xxx Verzugszinsen darum bitte bis xx.xx.xxxx auf das folgende Konto. Damit vermeiden Sie weitere Verzugszinsen sowie zusätzliche Mahnungen, Kosten und Gebühren: xxxxxxxxxxxxxxx

    Sollte es Gründe geben, die einer Zahlung im Wege stehen, teilen Sie diese zur Vermeidung von Rechts- und Kos- tennachteilen bitte möglichst umgehend mit.

    Sollten die Zahlungsrückstände zwischenzeitlich ausgeglichen worden sein, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

    MfG


    MAHNSTUFE 3

    Sehr geehrte/r Herr/Frau xxxxxxxxxxxxxxx


    es ist festzustellen, dass trotz Zahlungserinnerung vom xx.xx.xx und Mahnung vom xx.xx.xx die Rechnung vom xx.xx.xxxx bislang leider nicht ausgeglichen wurde.

    Sie werden daher letztmalig aufgefordert, den unten ausgewiesenen Betrag nebst xxx Verzugszinsen bis spätestens zum xx.xx.xx auf folgendes Konto zu überweisen: xxxxxxxxxx

    Bei fortgesetztem Verzug werden ohne nochmalige Zahlungsaufforderung rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet. Hierdurch entstehen Ihnen durch Anwalt und Gericht nur weitere Kosten, die Sie durch rechtzeitige Zahlung jedoch leicht vermeiden können.

    Sollten die Zahlungsrückstände zwischenzeitlich ausgeglichen worden sein, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

    MfG


    MAHNSTUFE 4

    ZU SPÄT! GOLLUM IST UNTERWEGS ... :cool:
     
  7. dasPixel

    dasPixel New Member

    naja... bin halt n freundlicher mensch :)

    persönlich hinfahren könnte ich...
    … denke aber nicht an einen erfolg :crazy:

    schlimm ist, dass dieser makler ziemlich gut im blöddaherreden ist :) vor ort wird/kann er mich nicht auszahlen (denk ich)

    hat mich letztens schon vollgeschwafelt, wie hart das leben als immobilienmakler ist (vor allem in muc.) gut... das geschäft läuft tatsächlich mies in letzter zeit...

    aber ich bin jung und brauch das geld :tongue:

    …und bin außerdem zu faul um jetzt in die münchner innenstadt zu gondeln :party:
     
  8. Macci

    Macci ausgewandert.

  9. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Dazu braucht`s aber erst mal einen gerichtlichen Schuldtitel durch Urteil, Versäumnisurteil oder Anerkenntnis des Mahnbescheids. Vorher kannst du keinem die Kavallerie in die Hütte schicken.
     
  10. dasPixel

    dasPixel New Member

    aber ich verkaufe doch keine autos :D

    und der tag der ersten rechnung liegt auch länger als 2 wochen zurück... 2 wochen war nur der zeitraum zwischen der zahlungserinnerung und letzten mittwoch... :rolleyes:
     
  11. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Zum Glück ist das so! Sonst könnte einem jeder ungeduldige eBay-Händler die Wohnungtür aufbrechen lassen...
    Andererseits wissen es auch die Leute recht gut, die ihre Rechnungen gar nicht bezahlen wollen, dass sich Forderungen eintreiben unter 100o Euro nicht lohnt.

    ciao, maximilian
     
  12. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Dies ist halt Teil des unternehmerischen Risikos. Tatsächlich gibt es einen Betrag X, unter dem sich der ganze Verwaltungs-, Anwalts- und Gerichts-Hokuspokus zeitlich und finanziell kaum lohnt - von den Kosten für die tägliche Valium-Dosis und die Monatsration Waffenöl ganz zu schweigen. :cool:
     
  13. aoxomoxoa

    aoxomoxoa New Member

    etwas ganz wichtiges übersehen viele "jungunternehmer", "freie" und "ich-ags" :

    auf der rechnung MUSS um überhaupt mahnen zu können ein zahlungsziel stehen... also z.b. rechnungsdatum ist 03.05.04 dann ... bitte zahlen sie bis 17.05.04 und nicht innerhalb der nächsten 14 tage oder sogar garnichts. wenn dies nicht draufsteht braucht der rechnungsempfänger nicht zu zahlen. ausserdem mahnstufe 3. gibt es sogut wie nicht mehr. der rechnungsempfänger muss direkt nach ablauf von stufe eins oder wenn man freundlich ist von stufe zwei in verzug gesetzt werden und das am besten mit zustellung durch den gerichtsvollzieher. ( hat früher in deutschland so um die 20dm gekostet)
     
  14. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Das hat sich seit der Änderung des Schuldrechts ab 01.01.2002 meines Wissens etwas geändert. Wenn kein kürzeres Zahlungsziel in der Rechnung angegeben ist, gerät ein Schuldner ohne Mahnung automatisch in Verzug mit Ablauf von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung. Dies gilt allerdings nur im Rechnungsverkehr zwischen Unternehmern.

    Ist der Rechnungsempfänger jedoch ein privater Endverbraucher, muss der Gläubiger den Schuldner tatsächlich ausdrücklich auf diese Frist in der Rechnung hinweisen oder eben per Datum ein kürzeres Zahlungsziel benennen.
     
  15. much75

    much75 New Member

    macmacfriend hat wieder recht.
    ---
    Hallo beieinander

    auf der Suche nach einem korrekten Mahnablaufsverfahren bin ich auf folgende Seite gestossen:
    http://www.akademie.de/fuehrung-org...inanzen/tipps/finanzwesen/richtig-mahnen.html

    Darin heißt es:
    »...
    Dazu gehört zweifellos die von der "klassische Eskalation" im Mahnwesen ausgehend von

    • einer freundlichen Zahlungserinnerung ("...haben Sie gewiss übersehen..."),
    • über die 1. Mahnung ("...konnten wir keinen Zahlungseingang feststellen...") und
    • die eine bereits etwas energischere 2. Mahnung ("...zahlen Sie bitte umgehend den offenen Rechnungsbetrag...")
    • bis hin zur "unmissverständlichen" 3. und letzten Mahnung ("Sollten Sie diese letzte Zahlungsfrist unbeachtet verstreichen lassen, werden wir..."), in der das folgende
    • gerichtliche Mahnverfahren angedroht wird.
    ...«

    kennt sicher jeder, hat auch vielleicht schon der eine oder andere mal live gesehen. (Gruß an C :))
    In dem Artikel heißt es, oder besser es wird erklärt, daß eine solche Vorgehensweise nie gegeben hat.
    Außerdem soll man in den Rechnungen kein Zahlungsziel angeben, weil dieses den tatsächlichen Verzug nur hemmt.
    Dat wars, nicht vergessen Kunden vor Ablauf der Verzugsfrist lieber einen netten Brief schreiben, dann brauchts den Rest vielleicht gar nicht.

    Ich übernehme natürlich keinerlei Gewähr, für mein Geplärr –
    zur Sicherheit lieber selber gucken, dann gibts später auch kein großes Schlucken!
    ---
     
  16. aoxomoxoa

    aoxomoxoa New Member

    sorry... ich bin seit 2000 nicht mehr in deutschland.

    zahlungsziel bringt aber trotzdem etwas, da man sonst die 30 tage warten muss und vorher nicht oder nur schwer an sein geld kommt. bei rechnungen an privat ist ein zahlungsziel jedoch unbedingt erforderlich da sonst die rechnung als nicht geschrieben gelten kann.
     
  17. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Wie ist das denn im schönen Frooongreich? Wird da nach zwei Tagen Verzug díe Guillotine in den Hof gezogen? :D ;)
     
  18. aoxomoxoa

    aoxomoxoa New Member

    :D rechnungen werden hier direkt - so von handwerker zu privat oder zwischen kleinunternehmen - mit scheck bezahlt. v-scheck ist hier das zahlungsmittel überhaupt. ob im supermarkt oder im zeitungsladen oder beim lutscherkauf alles geht mit scheck. die scheckhefte sind dementsprechend dick und jeder hat mindestens eins oder zwei oder auch drei hefte in der tasche (ist lästig weil gross) überweisungen kosten wenn man unbedingt möchte so zwischen 3 und 5 euro pro überweisung. allerdings kommt so ganz langsam die kreditkarte oder carte bleu. also der handwerker kommt mit der rechnung und du gibst ihm einen scheck oder cash, so gibt es keinen verzug und die guillotine bleibt einem erspart.
     
  19. SRALPH

    SRALPH New Member

    man oh man, dieser thread hat sich ja wirklich gut entwickelt und dies in einem computer-forum :confused:

    RALPH
     
  20. dasPixel

    dasPixel New Member

    das forum ist spitze :embar:

    die hinweise find ich alle sehr bauchbar! danke auch :klimper:
     

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