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Vorsicht mit Dashcams

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von fa66, 12. Mai 2014.

  1. fa66

    fa66 Gast

    Warum eine Schwarz-Weiß-Regelung?
    .
    Wollte der Verkehrsteilnehmer die Aufnahmen zur Beweissicherung etwa bei Unfällen nutzen, so ließe sich ja festlegen, die Aufnahmen nach 48h automatisch zu überschreiben, wie das in DO etwa in den Stadtbahnen geschieht. (Aber dann freilich auch zur möglichen Verwendung gegen den Aufzeichner, nicht nur, wenn er Lust hätte, sie gegen einen Unfallgegner einzusetzen ;-)
     
  2. Dashcams speichern maximal die letzten 24 bis max. 48 Stunden, dann geht der Speicher zu Neige und die ältesten Aufnahmen werden wieder überschrieben. Die Speicherkarte herauszunehmen ist meist so fummelig das man sich das sowieso nur dann antut, wenn man die Aufnahme zur Beweissicherung (Vandalismus, Unfall) benötigt.

    Wieder einmal ist die österreichische Gesetzgebung absolut praxisfremd und idiotisch.
     
  3. PauleOst

    PauleOst Gast

    Das Problem ist nicht die Verwendung von Dashkameras, sondern das Publizieren der Inhalte. Aber diese Vorschriften gelten auch bei der Fotografie. Wenn ich nun die Millionen Handys sehe, mit denen alles Mögliche abgefilmt wird und deren Inhalte ungeniert veröffentlicht werden, wird es höchste Zeit, diese Veröffentlichungen unter Strafe zu stellen. Es sei denn, man hat die Persönlichkeitsrechte beachtet. Von daher ein halber richtiger Schritt.
     
  4. Die Dashcam-Aufzeichnung zu verbieten erscheint fadenscheinig. Eine Dashcam ist in aller Regel bereits so eingestellt, dass alte Videos beim Erreichen der Speichergrenze überschrieben werden. Die Kamera ist permanent angebracht und somit ist der Einsatzzweck klar: Die mögliche Unfalldokumentation. Hier wird wieder an der falschen Stelle reguliert. Nicht die Aufzeichnung sondern der Verwendung derselben sollten klare Grenzen gesetzt werden.
    Demnächst werden Autos verboten, weil man damit zu schnell fahren könnte.... manmanman!
     
  5. john hawk

    john hawk Gast

    Es wurde bereits richtig gesagt - und im Artikel missverständlich interpretiert. Es gilt die Veröffentlichung/widerrechtliche Nutzung zu ahnden, nicht die Aufnahme. Solange die (temporären) Aufnahmen nicht verwendet werden, um einzelne Personen/Fahrzeuge/Grundstücke zu überwachen, dann werden auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Wenn es gilt, einen Unfall zu dokumentieren, dann ist die Rechtslage sicher anders und die Aufnahmen können (nur dafür) verwendet werden. Das sagt mir zumindest mein persönliches Rechtsempfinden, aber ich bin kein Anwalt. Der sieht das sicher so, oder so, je nachdem, von wem er bezahlt wird.
     
  6. egon11

    egon11 Gast

    in Afrika kämpfen die Menschen gegen Ebola und die Deutschen haben wieder nix besseres zu tun und sich um so einen scheiss wieder auf zu regen und zu kümmern. Ich hoffe der rotz kommt hier rüber, dann habt ihr mal richtige Problem
     
  7. Taurid

    Taurid Gast

    Ich mache mir mehr sorgen, wer alles an die Daten von meiner Gesundheitskarte kommt, als darüber ob mich nun einer mit seiner Dashcam filmt. Wie sieht es denn dann mit den Webcams aus, die müssten da ja auch verboten sein.
     
  8. Montega

    Montega Gast

    Und wie ist das jetzt bei einem Fernsehteam das draußen Aufnahmen für die Nachrichten oder eine Reportage macht? Da sind doch auch Personen und Fahrzeuge zu sehen und die Aufnahmen werden zum Zweck der Veröffentlichung erstellt. Da passt so einiges nicht zusammen.
     
  9. mychrissie

    mychrissie New Member

    Natürlich ist Ebola ein größeres Problem als die Frage ob man fremde Personen und Auto nun filmen darf oder nicht. Nur es gibt (und gab schon immer) große und kleine Probleme auf der Welt. Natürlich stehen die großen in der Priorität weiter oben, aber das heißt doch nicht, dass man sich nicht mehr auch um die kleinen kümmern darf.

    Oder meinst Du, dass auf den Preis für eine Dashcam auch noch eine Spende für Afrika draufgeschlagen werden sollte. Ein solcher Aufschlag sollte lieber auf Milliardenvermögen draufgeschlagen werden. Und vorher sollte man noch alle Beamten ohne Pension entlassen, die Millionen Steuergelder verschleudert haben. Die würden dann natürlich aus Angst gar keine Entscheidungen mehr treffen.

    Fazit: Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun.
     
  10. baerbeiss

    baerbeiss Gast

    seltsam, dass diese Art von Kameras gerade in den Länder verboten sind wo sich die Rowdys
    auf den Straßen sich austoben. Mit diesem Urteil wird die Freiheit der Raserei und Gängelei der Suff (SUV)-Fahrer ob BMW, Audio nicht eingeschränkt. Ich wurde in einer 30er Zone durch sehr nahes Auffahren gedrängelt schneller zu fahren, wurde daraufhin von dem Fahrer auf der Gegenfahrbahn überholt fuhr dann vor mich, hielt mich vom weiterfahren ab und blöckte durch seine heruntergelassene
    Beifahrscheibe an "Hey Lan warum fährst Du nicht schneller" Der Clou ich wurde von dem noch wegen
    Nötigung angezeigt. Er hat alles abgestritten. Mit ner Dash-Kamera in der Heckscheibe wäre ja der
    Beweis erbracht worden. Es sind doch nur die Fahrer die "Dreck am Stecken" wegen ihrer Fahweise
    haben, gegen diese Art von Aufnahmen
     
  11. Amicello

    Amicello Gast

    Was die Kameras aufnehmen wird nur vorübergehend auf dem Chip gespeichert. Das Bildmaterial wird weder ins Internet übertragen noch ist es Dritten zugänglich. Erst bei Bedarf entnimmt man den Chip und hält dann seinen Videobeweis in den Händen.

    Die Geräte haben nur einen begrenzten Speicherplatz und deshalb soetwas wie ein "Kurzzeitgedächtnis". Das Bildmaterial von gestern, vorgestern oder letzter Woche wird immer wieder automatisch von den neuen Aufnahmen überschrieben. Ähnlich wie bei einem Menschen der eine Strasse lang geht, Menschen und Gesichter sieht und diese am nächsten Tag wieder vergessen hat.

    Gerade wenn es bei Verkehrsunfällen zu Streitigkeiten kommt, kann das Bildmaterial als neutraler unbestechlicher Zeuge helfen, den tatsächlichen Hergang aufzuzeigen und die eigene Unschuld zu belegen.

    Die Benutzung der Kameras finde ich absolut unbedenklich und ich kann überhauptnicht nachvollziehen wie sich jemand darüber ernsthaft aufregen könnte. Probleme sehe ich erst dann, wenn jemand auf die Idee kommen sollte, diese Bilder ins Internet zu stellen um z.B. andere damit zu denunzieren. ("Schaut mal wie der Idiot fährt...") Aber wie gesagt, da sehe ich eher ein Problem bei der missbräuchlichen Verwendung und keine hinreichende Begründung für ein generelles Unfallkameraverbot.

    Mir ist schleierhaft wie man ahnungslose Vollidioten soetwas entscheiden lassen kann und warum sich Datenschützer über Dashcams empören aber bei Millionenfacher Generalüberwachung durch die Geheimdienste alles herunterspielen und wegsehen.
     
  12. frusti

    frusti Gast

    Tatsächlich ist mal wieder die deutsche Regulierungswut unglaublich.

    Interessant dabei ist, wenn man sich mal die o.g. Tabelle ansieht, das sich nur die Länder mit deutscher Mundart "in die Hose machen".

    Ich gebe meinem Vorredner recht. In unserem Überwachungsstaat, in dem sich jeder an vielen Stellen nackig machen muss, wo Behörden machen können was sie wollen, Wo das Parlament Entscheidungen durchsetzt wie es ihnen beliebt. Gesetze bis zur Unkenntlichkeit verbogen werden und in jeder Strasse am besten 2 Blitzer stehen, muss man natürlich private Cams verbieten.

    Aber Ernsthaft, ich verstehe natürlich den Hintergrund. Der Wildwuchs an Videos mit und von Privatpersonen z.b. auf Youtube ist schon heftig. Dabei sind Millionen von Handyvideos aber wohl eher das Problem als Dashcams.

    NEU IDEE für unsere Behörden.... verbietet doch in Deutschland Smartphones...
     
  13. Wowoflyer

    Wowoflyer Gast

    Des Passus " Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer werden so mit jeder Aufnahme verletzt" ist ja wohl hohles Geschwätz. Die Dashkameras dienen mit ihrem "Kurzzeitgedächtnis" primär einer privaten Beweiserhebung im Falle eines Falles... Klar: in´s Internet darf sowas nicht geraten. Aber: was ist mit den massenhaft in Städten, Geschäften, Behörden usw. aufgezeichneten Überwachungssystemen aller Art, privat und öffentlich? Hier werden alle Personen deutlich klarer registriert als es eine Dashkamera aus dem Auto heraus kann.

    Hier scheint wieder die typisch deutsche bürokratische Regelungswut zuzuschlagen, gegen private letzte Freiheiten, unter dem weidlich überstrapazierten Argument des Daten- und Persönlichkeitsschutzes.

    Es wird sogar so weit kommen, dass z.B. ein unschuldiger Unfallbeteiligter vor Gericht trotz vorhandenen Videobeweises nicht sein Recht erhält, weil das Video verboten ist (obwohl es nie für andere Zwecke vorgesehen war).

    In Russland sind z.B. Dashkameras wegen der irren Verkehrsverhältnisse üblich und nötig, und anerkannt. Nebenbei: deshalb gab es genügend Aufnahmen von dem Meteoriten-Einschlag vor einigen Monaten.
     
  14. mannes

    mannes Gast

    Um die Privatsphäre zu schützen, sollten dann ALLE Foto- und Videokameras verboten werden, oder nur gegen einer speziellen Zulassung erlaubt sein. Wie bei Waffen.
     
  15. Clip

    Clip Gast

    Mit meiner Dashcam habe ich schon 3 Polizisten und zwei Möchtegernpolizisten vor Gericht widerlegt.
    Ein Polizist hat - nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass ich den Vorfall auf Video habe - fast 6 Monate mit der Anzeige gewartet. Er hoffte vermutlich, dass ich nach so langer Zeit das Video gelöscht hätte. Da sieht man wieder, wie sehr es einige Zeitgenossen mögen, anderen Leuten Schaden zuzufügen.
     
  16. dash user

    dash user Gast

    Laut Aussage von Herrn mannes, (sollten dann ALLE Foto- und Videokameras verboten werden) Na dann, Viel Spass beim Verbieten aller Handys.
    Diese machen bessere Bilder wie die meisten Dashcam's!!
    Hier geht es nicht um Personenüberwachung usw!!!
     
  17. Ich wünsche mir, das alle Autos vom Hersteller schon eine Kamera hinten und vorne haben. Die Videos dieser Kameras müssten dann aber anders bewertet werden. Verkehrsverhalten das zu Unfällen führte und Lebensgefährliche oder unfallträchtige Fahrweise sollten verurteilt werden, aber nicht mehr mit Punkten sondern mit einer prozentuellen Strafe vom Nettolohn, vor allem weil Autofahrer dauernd Fehler machen.
    Dashboard Kameras können zu sicheren Straßenverhältnissen führen, wenn sie auch von den Gerichten sinnvoll und mit Bedacht genutzt werden. Den Bürgern vermitteln sie wieder das Gefühl der Rechtssicherheit.
     
  18. klausausBI

    klausausBI Gast

    Ich habe eine Kamera im Auto und werde meine Motorräder auch noch bestücken. Die Erwähnung, das es von dem Unfall ein Video gibt, hat vor einigen Monaten jeglichen Geegenkomentar der gegnerischen Versicherung sofort ausgehebelt und die Schadenersatzfrage war sofort geklärt. Dafür sind die Geräte. Die Superracer die meinen sie müssten den Fuzzi mit dem dicken BMW unbeding überholen und dabei ihren Führerschein riskieren interessieren mich in keinster weise, da steh ich drüber. Und wer meint alles was irgendeiner gefilmt hat müsste die Polizei verfolgen, sollte sich sicher sein das er gegen kein Gesetz verstoßen hat, was natürlich die Kenntnis aller Gesetze voraussetzt. Wenn nicht eimal Polizisten die STVO kennen (befolgen tun die das sowieso ehr selten) und gelegentlich mal eine neue Dichten die beim BMJ nicht bekannt ist, wie soll eine derartige Inkompetenz dann entscheiden was richtig ist oder nicht. Zum grundsätzlichen Einsatz der Kameras gilt nach meiner Ansicht §3 Abs.1 des Grundgesetz. Wenn die Polizei mit Videos die Schuld eines Täters beweisen darf, will ich mit einem Video meine Unschuld und ggf. die Schuld eines anderen beweisen können.
    Das hochladen von Raservideos oder angeblich lustigen Vorgängen überlasse ich den Kleingeistern diese userer Scheindemokratie. Die sind es die für noch mehr Verbote sorgen.
     
  19. Bürger

    Bürger Gast

    Daß das Verwaltungsgericht Ansbach die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel bei Unfällen verbietet und die Datenschutzbehörden dieses sogar mit Strafzahlungen bedrohen, ist ein Skandal! Wer den aberwitzigen und komplett rechtswidrigen Fahrstil leider vieler Autofahrer auf den Autobahnen täglich erlebt, kann nur den Kopf schütteln. Wieso bittesehr verletzt eine Videoaufnahme als Beweismittel vor Gericht im Falle eines schweren Unfalls das berechtigte Interesse des Unfallverursachers? Und warum sollte der Datenschutz Unbeteiligter verletzt werden, wenn anderweitige Verwenungen der Aufnahmen weiterhin verboten bleiben? Was sind wohl die Motive des Gerichts und des Landesamtes für Datenschutzaufsicht bei derartigen Entscheidungen? Solche skandalösen Entscheidungen leisten dem Verkehrsrowdytum mit der Folge schwerer Unfälle Vorschub! Die Verantwortung liegt bei den Entscheidern - ganz persönlich!
     
  20. mausgrau

    mausgrau Gast

    Das Gerichtsurteil aus Ansbach paßt genau zu meiner Wahrnehmung unserer Gerichte.
    Hat doch ein 3 mal überfallener Fürther Juvilier vom Letzten Einbruch die Aufnahmen ins Internet gestellt und wurde sofort deswegen Verknackt während die Einbrecher weitermachen dürfen!
    In so einem Rechtsstaat lebe ich gern und sorgenfrei, aber nur als "Ganove."
     

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